Beglaubigte Übersetzungen durch ermächtigte Übersetzer

Für Übersetzungen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Testamenten, Scheidungsurteilen, Führerscheinen, Arbeitszeugnissen, Schul- und Universitätszeugnissen, etc. verlangen Ämter und andere Stellen meist eine Beglaubigung. Die Beglaubigung macht Ihre Übersetzung somit zu einem rechtlich gültigen Dokument. Wenn Ihre Übersetzung amtlich anerkannt werden muss, können wir Ihre Übersetzung auf Wunsch beglaubigen. Dafür setzen wir ermächtigte Übersetzer/innen ein, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigen. Durch die Beglaubigung bürgt der Übersetzer/die Übersetzerin rechtlich verbindlich für die Echtheit der Übersetzung – viele Dokumente können nur mit Beglaubigung offiziell anerkannt werden. Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen und ist preislich abhängig vom Schwierigkeitsgrad, dem Fachgebiet und dem Gesamtumfang des Textes. Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Falls Sie noch Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail oder schauen Sie jederzeit persönlich vorbei.

DIE VON UNS BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNGEN WERDEN VON SÄMTLICHEN DEUTSCHEN UND AUSLÄNDISCHEN BEHÖRDEN AKZEPTIERT UND ANERKANNT!



 

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