Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH ·VERTRAGSPARTEIEN

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma InterText Fachübersetzungen (Übersetzer) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. UMFANG DES AUFTRAGS, HAFTUNG

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen; Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein.

Änderungen und Ergänzungen erfolgen durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu vom Übersetzer nicht besonders bevollmächtigt sind, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Übersetzers bestätigt werden.

Der Übersetzer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, miss-verständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, so auch durch solche in der Übersetzungsvorgabe, entstehen. Dasselbe gilt bei mündlich oder telefonisch erteilten Aufträgen.

Will der Auftraggeber die Übersetzung veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden, muss er dem Übersetzer einen besonders zu vergütenden Übersetzungsauftrag für den zu veröffentlichenden Text bzw. die Adaption des Werbetextes geben. Verschweigt er dem Übersetzer die vorgenannten Verwendungszwecke, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Der Übersetzer behält sich in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor.

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Nach Auftragserledigung werden die vom Auftraggeber vermittelten Daten gelöscht.

3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (äußere Form der Übersetzung, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

Druckt er ohne die Freigabe des Übersetzers, geht das voll zu seinen Lasten.

Unterlagen und Informationen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Tabellen, Abbildungen, Zeichnungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

Der Übersetzer setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Datensätze, auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Übersetzung an ihn, hinaus sichert.

4. AUSFÜHRUNG DURCH DRITTE

Der Übersetzer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, wenn er es nach seinem Ermessen für zweckmäßig hält, Dritter bedienen. Der Übersetzer haftet nur für die sorgfältige Auswahl. Er ist jedoch verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen, etwaige Ansprüche gegen Dritte abzutreten.

5. ANGEBOTE, PREISE UND VERGÜTUNG

Die Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Valuta vereinbart ist. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Umsatzsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Übersetzers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

Der Übersetzer hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seiner gesamten Vergütung abhängig machen.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Übersetzer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.

Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Übersetzer bleibt vorbehalten.

Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

6. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, LIEFERVERZUG

Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Falls der Übersetzer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Auftraggeber ihm eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Übersetzer - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Übersetzer haftet dem Auftraggeber bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Übersetzer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.

Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Übersetzer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Übersetzers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Beruht der von dem Übersetzer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Übersetzer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Der Übersetzer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

7. VERSAND

Der Versand erfolgt per e-Mail, per Post oder durch vom Übersetzer beauftragte Kurierdienste nach seiner Wahl.
Der Auftraggeber trägt die Kosten der Versendung, es sei denn, die Kosten überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.

8. STÖRUNG, HÖHERE GEWALT, VIREN

Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihm nicht zu vertretende Hindernisse veranlasst sind. Der Übersetzer ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn der Übersetzer aus einem wichtigen Grund seinen Betrieb für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließt oder einschränkt.

Der Übersetzer haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren verursacht werden. Beim Versand von Dateien per e-Mail oder jeder anderen Fernübertragung ist der Auftraggeber zu einer Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte verpflichtet.

9. EIGENTUMSVORBEHALT UND URHEBERRECHT

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Übersetzers nicht nachkommt, kann der Übersetzer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Übersetzung verlangen. In der Zurücknahme der Übersetzung durch den Übersetzer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Versendungskosten trägt der Auftraggeber.

Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

10. MÄNGELBESEITIGUNG

Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich nach dem Zeitpunkt, im dem er einen Mangel festgestellt hat, dem Übersetzer schriftlich angezeigt werden. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Auftraggebers dar.

Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

11. HAFTUNG

Der Übersetzer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Übersetzers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Übersetzer wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Übersetzer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auf-wendungen.

Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 6.

Die Regelung des § 309 Nr.7 BGB, insbesondere in Bezug auf die dort genannten Schutzgüter, bleibt unberührt.

12. BERUFSGEHEIMNIS

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

13. ANWENDBARES RECHT

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

14. GERICHTSSTAND

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Übersetzers, Gelsenkirchen.

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InterText Fachübersetzungen
Bochumer Straße 22
45879 Gelsenkirchen

  +49 209 - 147 86 02 / -03
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Die regulären Geschäftszeiten sind
Mo - Do von 8:00 Uhr - 17:00 Uhr und
Fr von 8:00 Uhr - 14:00 Uhr.

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